Der Aufenthalt von 10- bis 12-jährigen Kindern in einer Cocktailbar in Graz – wenn auch mit deren Eltern – in den späten Abendstunden wurde von den Betreibern der Bar untersagt. Das ist aber keine Frage, die von einer Gleichbehandlungs- oder Diskriminierungsstelle zu behandeln wäre. Da wäre doch eher eine Beratung der Eltern durch das Jugendamt gefragt, denn eine derartig unverständliche Erziehungsmethode gehört unterbunden.
Gerhard Pilz, Graz
Erschienen am Di, 23.4.2024
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