Wer einen Schaden anrichtet, wird normalerweise zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und muss den Schaden ersetzen. Der Schaden, den die Klimaaktivisten anrichten, kann recht gut bewertet werden: Die Staulänge und Staudauer lässt sich problemlos ermitteln. Zur Sicherheit können Autofahrer-Klubs durch Hubschrauberflüge (die auch einen Teil der verursachten Kosten darstellen) eine plausible Beurteilung für den Anteil an Pkw und Lkw im Stau liefern. Daraus kann problemlos eine „vorsichtige“ Berechnung des vermutlichen Spritverbrauchs erfolgen, der durch die Klimaaktivisten verursacht wird. Darüber hinaus können Experten die zusätzlichen CO2-Emissionen bewerten. Dazu kommen die Kosten für die Einsatzkräfte (Polizei und Feuerwehr). Eine mobile Section-Control kann die Kennzeichen der durch den Stau behinderten und nach dem Stau vorbeifahrenden Fahrzeuge erfassen. Nach Ermittlung der Fahrzeughalter kann für diese eine Sammelklage eingebracht werden. Die Polizei muss nur noch die Personalien der Klimaaktivisten (bevor sie befreit werden) erfassen, und schon liegt eine Schadenersatzforderung auf dem Tisch. Ich denke, dass die finanziellen Forderungen vermutlich einen sechsstelligen Euro-Betrag ausmachen. Eine Ersatzhaftstrafe soll in diesen Fällen nicht zulässig sein, weil das den Geschädigten nichts bringt und den „studierenden“ Klimaaktivisten vermutlich egal ist. Aber vielleicht „hilft“ es, wenn deren Familien finanziell einspringen müssen. Braucht es dazu überhaupt eine neue Verordnung? Ich glaube, das ist schon jetzt problemlos möglich, wenn Exekutive und vor allem die Justiz nur wollen!
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