Kerstin K. legt die Dinge aus ihrer Sicht klar, bringt Licht ins Dunkel. Wenn dem so ist, was anhand von Chats und Dick-Pics anscheinend ersichtlich ist, steht nicht mehr Aussage gegen Aussage. In diesem Falle ist natürlich zu handeln, zumindest mit einer Suspendierung, bis der Fall gerichtlich geklärt ist. Im Falle Weißmann ist der ORF einer solchen mit seiner „Kündigung“ zuvorgekommen. Dementsprechend ist er wohl auch abfertigungsberechtigt, außer es wurde im Vertrag anders vereinbart, was ich nicht glaube. Interessant wäre, wie viele solche Männer es im ORF noch gibt, die Abhängigkeitsverhältnisse schamlos ausnützen. Dass Kerstin K. trotz alledem weiter arbeiten und kämpfen will, ist verständlich. Würde sie doch mit Sicherheit einen so gut dotierten Job so bald nicht finden.
Franz Umgeher, Weissenbach /Tr.
Erschienen am Mi, 22.4.2026
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