Herr Franz Mayrhofer aus Kirchschlag beklagt in seinem Leserbrief („Krone“ vom 24. März 2023) völlig zu Recht, dass auch bei geringen Zinserträgen Kapitalertragssteuer (KESt) eingehoben wird. Angesichts der hohen Inflation, die eine drastische Entwertung von Spareinlagen usw. zur Folge hat, ist es verwerflich, auch geringste Zinserträge zu besteuern. Mir kommt das wie eine Strafsteuer vor, kein Ruhmesblatt für das Hochsteuerland Österreich. Dass es auch anders geht, zeigen unsere deutschen Nachbarn: Mit einem Freistellungsauftrag mit unbegrenzter Gültigkeit sind jährliche Zinserträge usw. bis zum Betrag von 801 Euro bei Alleinstehenden (bei Ehepaaren 1602 Euro) von der KESt befreit. Mir ist keine Partei bei uns bekannt, die einen Freibetrag bei der Besteuerung von Zinserträgen fordert.
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