In Frankreich gehen die Menschen auf die Straße, weil ihnen Präsident Macron eine längere Lebensarbeitszeit von 62 auf 64 Jahre verordnen will. Bei uns gilt als (theoretisches) Pensionsantrittsalter derzeit das 65. für Männer und das 60. Lebensjahr für Frauen. Überall ist aber immer nur vom Alter, aber nicht von der Länge der Beitragszahlungen der berufstätigen Menschen die Rede. Es sollten jedoch auch die geleisteten Beitragszahlungen für den Antritt der Pension maßgebend sein und nicht nur das Alter. Nicht nur das Alter ganz allein – sollte dabei der Maßstab sein!
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