Die Diskussion um die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist von Polemik und Unwissen begleitet. Die Forderung mancher Medien und Parteien liest sich so, als würde dies den Zugang zu nahezu allen amtlichen Unterlagen und Beständen ermöglichen. Was natürlich undenkbar und absurd wäre. Grundsätzlich sollte gelten: Amtsgeheimnis bedeutet nicht das Verheimlichen von Informationen, die andere nicht haben, sondern den Schutz der Privatsphäre und von Daten der Bürger. Darüber hinausgehende amtliche Unterlagen und Informationen sollen natürlich, nach entsprechender Prüfung im obigen Sinn, zugänglich gemacht werden. Informationsfreiheit – längst zum undefinierten Schlagwort geworden – kann nie grenzenlos und unkontrolliert sein.
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