Wenn öffentliches Interesse vorliegt, gibt es das Instrument der Enteignung. Etwa für Verkehrsprojekte oder den Ausbau der Infrastruktur können notwendige Liegenschaften konfisziert werden, soweit keine freiwillige Verkaufsabsicht vorliegt, und die Eigentümer müssen zu aktuellen Bewertungen schadlos gehalten werden. In Hamburg hingegen hat man begonnen, für die Einquartierung Illegaler ungenutzte private Gewerbegrundstücke zu beschlagnahmen. Ein völlig falscher und letztlich rechtswidriger Weg gegen die Grundgesetze. Und sollte die Politik einmal auf die Idee kommen, leer stehende Privatwohnungen oder gar Zweitwohnsitze für Zwecke, die nicht dem übergeordneten öffentlichen Interesse dienen, zu missbrauchen, ist der soziale Friede endgültig weg.
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