Das freie Wort

Leihscooter

Am 27. 4. hat einer dieser E-Leihscooter mein Auto am Kotflügel beschädigt. Der Roller muss mit großer Wucht gegen den Kotflügel gefallen sein. Egal wie, der Schaden gehört zur Gänze mir. Seitens des E-Rollervermieters wurde nur ein E-Mail gesendet, dass man dieses weiterleiten werde. Bis heute kam nichts mehr. Laut ÖAMTC-Rechtsabteilung ist dies kein Einzelfall. Es kann doch nicht sein, dass Radfahrer und E-Scooterfahrer Narrenfreiheit im Straßenverkehr haben und im Schadensfall niemand für verursachte Schäden verantwortlich ist.

Karl Prohaska, Wien

Erschienen am Sa, 4.6.2022

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