Vertreter von SOS-Mitmensch sind schon wieder in Alarmismusstimmung, weil mehr als eine Viertelmillion hier geborener Menschen keine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Die Rechtslage hierzulande orientiert sich allerdings nicht am Ius Soli, wie in einzelnen Ländern üblich und wo man automatisch die Staatsbürgerschaft des Landes erhält, in dem man geboren wurde, sondern am Grundprinzip Ius Sanguinis, was bedeutet, dass Kinder die Staatsbürgerschaft der Eltern respektive der Mutter übernehmen. In Abwandlung eines klassischen Spruchs könnte man den Kritikern sagen: „Lernen Sie die Gesetze, Herr NGO.“
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am Do, 26.5.2022
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