Zum Leserbrief vom 12. 5. 2022: Als Transportdienstleisterin muss die Post für Sendungen außerhalb der EU – dazu zählt etwa die Schweiz – eine Zollerklärung erfassen und mitsenden. Das entsprechende Formular lässt sich kostenlos und bequem auf Post.at ausfüllen und ausdrucken. Falls man diesen Service nicht verwenden möchte, kann man das Formular in einer Postfiliale auch selbst ausfüllen oder kostenpflichtig durch eine*n Mitarbeiter*in ausfüllen lassen. Gerade bei Sendungen ins Ausland empfehlen wir, sich vorab bei der Post zu informieren – etwa in der Post-Geschäftsstelle, telefonisch beim Post-Kundenservice oder online unter Post.at. Dann kommt es beim Versand ins Ausland auch zu keinen unangenehmen Überraschungen.
Ing. Markus Leitgeb, BA Pressesprecher, Österreichische Post AG Unternehmens- kommunikation, Wien
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