Voraussichtlich wird uns diese Regierung bis zum Wahltermin 2024 erhalten bleiben, da Türkis-Grün, laut Umfragen, schlechte Ergebnisse zu erwarten hat. Damit sind die Volksbegehren den Aufwand nicht wert, weil die Verantwortlichen nicht gezwungen werden können, tatsächlich etwas zu ändern. Im Parlament werden die Begehren zwar eingebracht, aber solange keine Mehrheit erreicht wird, werden diese in Ausschüssen verschoben und bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag beraten. Das hat bis jetzt sehr gut geklappt. Nur eine verpflichtende Volksabstimmung, wie z. B. in der Schweiz, könnte die Regierung veranlassen, den Volkswillen zu akzeptieren. Aber das wird nicht kommen, weil keine der Parteien eine Volksabstimmung, in Erinnerung an Zwentendorf, zulassen wird.
Heinz Hranecky, Graz
Erschienen am Do, 12.5.2022
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