Nach über 20 Jahren scheint es jetzt so weit zu sein. Im aktuellen Arbeitsprogramm der Bundesregierung ist die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei verarbeitenden Lebensmitteln und in der Gemeinschaftsverpflegung verankert. Damit soll den Konsumentinnen und Konsumenten beim Lebensmitteleinkauf eine echte Wahlfreiheit hinsichtlich der Lebensmittelherkunft ermöglicht werden. „Leider ist auf Wunsch der ÖVP eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie ausgeklammert worden. Hier würde ich mir von unserer Standesvertretung wünschen, dass sie die Anliegen der Bäuerinnen und Bauern und natürlich auch der KonsumentInnen vorne anstellt und nicht die Anliegen einer Wirtschaftspartei. Der UBV und andere Bauernorganisationen fordern hier eine klare Positionierung der Landwirtschaftskammer und unterstützen das kommende Volksbegehren für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie.
Dipl.-Päd. Klaus Wimmesberger, Pram
Erschienen am Fr, 11.2.2022
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