Nachrichten aus dem Handy des damaligen Kabinettschefs Michael Kloibmüller sollen „illegal“ abgesaugt worden sein. Nachdem dieses 2017 im Wasser gelandet war, übernahm im Auftrag von Kloibmüller ein IT-Experte vom Verfassungsschutz die Reparatur. Eine angefertigte Kopie des Handy-Inhaltes gelangte nun an die Öffentlichkeit. Es erheben sich dazu folgende Fragen: Ist das illegale Abhören und Kopieren von Handy-Nachrichten nicht strafbar? Wer sind die Auftraggeber, die diese Nachrichten der WKStA, den Medien, dem ORF zuspielen? Bemerkenswert dabei ist, dass diese Überflutung von negativen Handy-Nachrichten einzig und alleine die ÖVP betreffen. Den Gedanken an „Dirty Campaigning“ wird man nicht los! Meinte doch ein enger Freund (derzeit inhaftiert wegen Geldwäsche und Korruption) von Gusenbauer und Kern Folgendes: „Ein sauberer Kandidat muss in einen schmutzigen Kandidaten umgewandelt werden, man darf sich nur nicht dabei erwischen lassen.“ (Das Wort Kandidat kann auch mit Fraktion oder Partei ersetzt werden). Sebastian Kurz ist diesem Intrigenspiel zum Opfer gefallen, jetzt ist auf allen Ebenen die gesamte ÖVP an der Reihe, wie täglich zu vernehmen ist. Die Bemerkung von Landeshauptfrau Mikl-Leitner hatte ihre Richtigkeit und hat noch immer – mehr denn je – Gültigkeit.
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