Vor wenigen Tagen ist bekannt geworden, dass der Verfassungsgerichtshof eine Verordnung der Stadt Graz vom April 2020 (!) über Spielplatzsperren aufgehoben hat. Wen interessiert das noch? Viel wichtiger wäre es, wenn sich dieser Gerichtshof mit den aktuellen Verordnungen beschäftigen würde. Ist es wirklich vertretbar, dass sich Ungeimpfte seit Wochen keine neue Brille (auch wenn die alte kaputt ist) kaufen können oder ein Friseurbesuch verboten ist? Kann man diese Dienstleistungen tatsächlich mit einem Discobesuch gleichsetzen? Jede Verordnung sollte noch vor Inkrafttreten geprüft werden, ob sie verhältnismäßig und verfassungskonform ist, nicht erst oft Jahre später.
Johann Brandstötter, Ardagger
Erschienen am Do, 6.1.2022
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