Nicht nur, dass ein Videobeweis einer Tierquälerei vor Gericht nichts mehr wert ist, ist es offenbar vier erwachsenen Männern nicht bekannt, dass man kein Tier auf eine derartig qualvolle Weise umbringt. Die Entscheidung der Richterin ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Ein Metzger, der das Bolzenschussgerät bei sich trägt und es dann nicht richtig anwendet? Dass er es überhaupt bei einem Tier anwendet, für das es nicht vorgesehen ist. Warum hat man nicht die Tierrettung gerufen oder das Tier zu einem Tierarzt gebracht, wo es dann von seinen Schmerzen ohne weiteres Leid erlöst werden konnte? Wie kann man behaupten, dass ein Tötungsversuch mit einer Schaufel keine Tierquälerei ist? Man muss gesehen haben, dass die Betäubung nicht funktionierte. Wie kann man wegsehen, wenn jemand mit einem Messer die Kehle eines Tieres aufschlitzt? Und zu guter Letzt noch die Drohung mit Körperverletzung gegen einen der Männer, wenn die Polizei verständigt wird? Und warum filmt man das, wenn alles aus guter Absicht passierte? Ein absolutes Versagen unseres Rechtssystems.
Martina Wabnegg, Graz
Erschienen am Fr, 7.8.2026
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