Nun dürfen die Geimpften und Genesenen wieder hinaus. In den Handel, die Gastronomie, Hotellerie und zu den körpernahen Dienstleistern. Diese 2-G-Regel, was besagt die? Man muss also geimpft sein oder schon einmal Corona gehabt haben, um am Leben teilnehmen zu dürfen. Uns, die Ungeimpften, ständig Getesteten und Gesunden, die sperrt man weiterhin ein bzw. schließt man aus. Das sind immerhin noch gute 30% der Bevölkerung, die einfach nur gut überlegen, was sie ihrem gesunden Körper antun oder eben nicht. Wir alle sind das Volk, und das, was jetzt und heute passiert, ist eine Menschenrechtsverletzung!
Gabriela und Hans Dürr, Achenkirch
Erschienen am So, 12.12.2021
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