Hausdurchsuchungen, angeordnet durch den ermittelnden Staatsanwalt, müssen von einem Richter genehmigt werden. Richter sind weisungsfrei und treffen die notwendigen Entscheidungen ausschließlich strikt nach dem Gesetz. Das sieht so mancher Staatsbürger, da Betroffener oder Beschuldigter, anders und äußert Zweifel. Es stimmt nachdenklich, wenn immer wieder Hausdurchsuchungen im Nahbereich des Bundeskanzlers stattfinden. Seit Monaten ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen nahe Mitarbeiter von Sebastian Kurz. Auch er selbst wurde Anfang September vor einem Richter einvernommen, um die Hintergründe und Abläufe rund um Ibiza, Postenbesetzungen und Parteispenden aufzuklären. Natürlich gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Nachdenklich stimmt das Verhalten einzelner Mandatare oder Funktionäre von Türkis. Diese äußern offen, dass die ermittelnden Justizbehörden parteiisch vorgehen und jede Objektivität vermissen lassen. In ihren Statements und Pressekonferenzen ist eine einzige Botschaft vorherrschend: Die laufenden Ermittlungen erfolgen völlig zu Unrecht und haben nur ein Ziel; Sebastian Kurz müsse weg. Doch es ist schon äußerst ungewöhnlich, dass gegen einen regierenden Bundeskanzler so umfangreich und andauernd ermittelt wird. Es ist auch befremdend, wenn seine Verteidiger nicht davor zurückscheuen, den Ermittlern die Objektivität abzusprechen und sie als parteipolitisch gesteuerte Erfüllungsgehilfen darzustellen. Ganz besonders verstörend wirkt, dass die Regierungsverantwortung tragende türkise Partei undurchsichtige Abläufe und Verhaltensmuster als ganz normal betrachtet. Wie es scheint, macht sich in diesem Machtbereich jedoch niemand Gedanken über moralische Verantwortung und Vorbildwirkung der Politik und ihrer Vertreter.
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