Als die Gurtpflicht im Auto eingeführt wurde, haben auch gleich einige ihren Widerstand kundgetan. Gründe finden kann man immer und gegen alles, manche sind halt nicht wirklich sinnvoll. Als Konsequenz für das Nichtangurten verweigern die Versicherungen ihre Leistungen im jeweiligen „Schadensfall“. Wer also an Corona erkrankt und eine Impfung verweigert hat, sollte die Kosten einer Behandlung zumindest mittragen müssen. Hier sollte die Regierung ansetzen und die Möglichkeit einer vergleichbaren Regelung ausarbeiten. Gründe für berechtigte Ausnahmeregelungen sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Einfache Lösung – große Wirkung!
Franz Lobmayr, Braunau am Inn
Erschienen am Do, 7.10.2021
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