Freier und fairer Wettbewerb im ganzen Wirtschaftsraum gehört zu den Grundprinzipien der EU und ist so in allen Gründungsdokumenten festgehalten. Was aber ist mit den unterschiedlichen Steuersystemen und -sätzen in der EU, mit den Steueroasen, die einzelne Mitgliedsländer darstellen? Wird da nicht der Wettbewerb zwischen den einzelnen Mitgliedsländern stark verzerrt, werden nicht einzelne begünstigt, andere aber benachteiligt, und das im Widerspruch zu Grundprinzipien der EU? Die EU, die sich überall einmischt, die keine Rücksicht auf nationalstaatliche Interessen in allen Bereichen nimmt, bleibt untätig in einem Kernbereich ihres Gründungszwecks. Warum hat sie nicht von Beginn an auf Angleichung der Steuersysteme bestanden und das zur Voraussetzung der Mitgliedschaft gemacht? Wie ist diese Situation zu verstehen? Gelten selbst grundlegende Bestimmungen des EU-Rechts, des EU-Vertragswerks nicht, wenn es die EU-Mächtigen nicht wollen, wenn es sie benachteiligen würde, wenn sie gegenläufige Interessen haben? Wem haben wir uns da als kleiner Mitgliedsstaat ausgeliefert? Auf welche rechtlichen Regelungen können wir da noch vertrauen? Müssen wir nicht immer damit rechnen, dass Regelungen, die den Mächtigen nicht gefallen, für sie nicht gelten, wenn sie dadurch Nachteile hätten? Müssen wir die EU also so verstehen, dass alle dort vereinbarten Pflichten und Einschränkungen nur für die Kleinen da sind und die Großen – wie Deutschland, Frankreich, aber auch Italien – diese für sich außer Kraft setzen können, wenn sie ihnen nicht passen? Kommission und EU-Parlament sind aufgerufen, hier für Reformen zu sorgen! Ohne Reformen hat die EU für uns in weiterer Zukunft keine Zukunft!
Peter F. Lang, Wien
Erschienen am Di, 29.6.2021
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