Nicht nur dass der Tierschmuggel eine kriminelle Tätigkeit darstellt, ist der Transport der vielfältigen exotischen Tiere das noch größere Übel; lange Schmuggelfahrten in engen Behältnissen, oft bei großer Hitze, meist ohne Wasserversorgung. Dies stellt eine Tierquälerei der schlimmsten Form dar. Diese Tierquäler wollen oftmals wegen lukrativer Verdienstmöglichkeiten die leidtragenden Tiere in unser Land einschmuggeln. Da aber die Zollbeamten an den österreichischen Grenzen dienstbeflissen agieren, werden immer wieder respektlose Schmuggler, die Schlangen, Chamäleons, Hundewelpen und andere geschützte Tiere dabeihaben, angehalten, die Tiere werden abgenommen und Tierheimen zum Aufpäppeln übergeben. Das Delikt wird nach zollgesetzlichen Vorschriften bestraft. Wegen der himmelschreienden Tierquälereien müssten aber hohe Geldstrafen und auch schmerzhafte Haftstrafen von den zuständigen Gerichten verhängt werden, um der Tierschmuggelei Paroli bieten zu können.
Walter Gotovnik, Wien
Erschienen am Sa, 5.6.2021
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