Trotz Pandemie und entsprechender Reiseeinschränkungen füllen sich die Flüchtlingslager wieder, Tausende kamen zuletzt in Lampedusa oder auf den Kanaren an, und auch an den Innengrenzen häufen sich die Aufgriffe. Es ist anscheinend relativ einfach, als Asylwerber ohne Identität in Europa einzureisen und die Sozialsysteme zu beanspruchen. Möchte man umgekehrt nach der Öffnung im eigenen Land einen Kurzurlaub antreten, wird es kompliziert. Man braucht zunächst einen negativen Zutrittstest, wenn man weder geimpft noch genesen ist, der regelmäßig durch Nachtesten aktualisiert werden muss, in den Innenbereichen besteht größtenteils Maskenpflicht, die Registrierungsverpflichtung mit Identitätsnachweis ist eine Selbstverständlichkeit, und durch die 20-Quadratmeter-Regel/Person sind Saunabesuche, wo überhaupt möglich, streng kontingentiert und limitiert. Es ist offensichtlich wesentlich unbürokratischer und unkomplizierter, sich unter dem Vorwand des Asylanspruchs ohne Dokumente durch halb Europa in ein Land mit entsprechendem Sozialsystem zu begeben, als hierzulande als Bürger und Steuerzahler einen Kurzurlaub zu verbringen.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am So, 30.5.2021
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