Die Einschränkungen, denen die Gastronomie nach der Öffnung am kommenden Montag unterworfen sein wird, sind dieselben, wie sie es schon bei der letzten „Öffnung“ waren und vom VfGH für verfassungswidrig erklärt wurden (besonders die Registrierungspflicht). Also keine Spur von einer schrittweisen Rückkehr zur Normalität, ganz im Gegenteil. Es ist erstaunlich, mit welcher Unverfrorenheit und Selbstverständlichkeit diese Regierung ständig von Neuem Gesetze bricht und dafür noch Applaus bekommt. Doch nach all den Skandalen der letzten Zeit wundert das niemand mehr. Das Ganze ist eine Bankrotterklärung der Regierung, nicht mehr und nicht weniger.
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