Das freie Wort

Sonderrechte dank Corona-Impfpass

Im Frühjahr muss das Projekt „Corona-Impfpass“ umgesetzt werden, wenn nicht europaweit, dann national, lautet die Forderung unseres Bundeskanzlers (BK). Die Impfung, eingetragen in einem „grünen Impfpass“ könnte zur Eintrittskarte für die Gastronomie, Theater, Sportveranstaltungen werden bzw. die Erlaubnis für körpernahe Dienstleistungen, für ein uneingeschränktes Reisen und Urlaub im Ausland bringen! Als Beispiel hat der Bundeskanzler Israel genannt, wo es diesen Impfpass bereits gibt und deshalb wieder ein „normales“ Leben stattfinden darf! Was unser Bundeskanzler bei seinen Bestrebungen für einen Impfpass leider nicht bedacht, nicht berücksichtigt hat, ist die traurige Tatsache, dass wir EU-weit, geschuldet der verpfuschten Einkaufsstrategie unserer EU-Verantwortlichen in Brüssel, im Gegensatz zu Israel, sogar zu Großbritannien, viel zu wenig Impfstoff zur Verfügung haben. Die Probleme, welche unsere Regierungsvertreter nicht erkennen, vielleicht nicht erkennen wollen, sind nicht der Unwille oder die Unlust der Bevölkerung, sich einer Impfung zu unterziehen, sondern die verwirrenden Veröffentlichungen gewisser Studien, die dem AstraZeneca-Impfstoff ein schlechtes Image beschert haben, weiters der Mangel an „besseren“ Impfstoffen bzw. die angeblichen Lieferprobleme! Sicherlich wird während des ganzen Jahres 2021 nicht die Impfbereitschaft, sondern die Impfverfügbarkeit in eine Zwickmühle führen! Schon jetzt ist absehbar, dass es eine längere Übergangszeit geben wird, welche die Bevölkerung in zwei Gruppen einteilt: in die ungeimpften Corona-Gefährdeten, die sich weiterhin an sämtliche Schutzmaßnahmen halten müssen, und in die „Freigeimpften“, die, für sich persönlich, die Pandemie hinter sich lassen können. Das könnte den Beginn einer echten „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ bedeuten! Sonderrechte für „Geimpfte“, wenn der Großteil der Bevölkerung noch nicht einmal die Chance hatte, sich impfen zu lassen, sind sehr problematisch! Heftige Kritik von Medizinern, Ethikern und Patientenschützern gab es deshalb, da die Inhaber des Impfpasses so ihre Immunität gegen die Krankheit nachweisen und mögliche weitere Maßnahmen zur Eindämmung umgehen könnten. Zwischen „Geimpften“ und „Nichtgeimpften“ sollte bei Beschränkungen des öffentlichen Lebens deshalb nicht unterschieden werden. Alle müssten sich weiter an die Schutzregeln halten!

Ing. Hans Peter Jank, Villach

Erschienen am Mo, 1.3.2021

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