Da ich mich bedauerlicherweise an steuerbare Einkünfte nicht erinnern kann, kann ich es mit meiner Verantwortung mir gegenüber auch nicht vereinbaren, weiterhin Steuern zu bezahlen! Ein eine Steuerbelastung rechtfertigendes Einkommen, zumindest meine fehlende Erinnerung an ein solches, belege ich hiermit durch eine eidesstattliche Erklärung des Inhalts, dass ich zwar Einkünfte außerhalb meines Erinnerungsvermögens nicht ausschließen kann, aber solche auf jenem Laptop, von dem ich nicht weiß, ob ich ihn je besessen habe, nicht verzeichnet sind. Jeder, der Gegenteiliges behauptet, wird von mir, sofern ich eine Erinnerung daran haben sollte, geklagt!
Klaus Fürlinger, per E-Mail
Erschienen am So, 14.2.2021
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