Das freie Wort

Stigmatisierte Mäderln

Dass das Kopftuchverbot für Kinder in Schulen bzw. Kindergärten gekippt wurde, ist eine traurige Fehlentscheidung der Verfassungsrichter, weil deren Begründung nicht greift. Das leidige Kopftuch hat nichts mit Religion und daher auch nichts mit Religionsfreiheit zu tun. Es ist kein religiöses Zeichen, es steht nirgendwo im Koran. In der missbräuchlich interpretierten Sure steht nur etwas von Schmuck oder Busen-Bedeckung und Blick-Senkung, damit die arme Männerwelt nicht in Versuchung geführt wird. Es betrifft naturgemäß prämenstruelle weibliche Wesen überhaupt nicht, was also Kinder unter 11–12 Jahren per se ausnimmt. Außer man würde aus Sorge um Pädophile Rücksicht nehmen. Manche interpretieren es amüsanterweise auch so, dass alte und/oder hässliche Weiber von diesen Vorschriften ausgenommen sind.

Eva Schreiber, per E-Mail

Erschienen am Mo, 14.12.2020

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