Der Leserbriefschreiber Hr. Ing. Herbert Franz macht den Vorschlag, zur Vereinfachung der Gästeregistrierung in der Gastronomie statt der Zettelwirtschaft die E-Card zu verwenden. Unter dem oberflächlichen Gesichtspunkt der Rationalisierung (die Adresse wird nicht sichtbar) mag dieser Vorschlag klug erscheinen. Ich sehe jedoch eine Vielzahl an Gefahren für den Bürger durch einen weiteren Schritt zur Ausspähung der Lebensgewohnheiten der Menschen. Die Gesundheitsdaten zählen wohl zu den sensibelsten persönlichen Daten eines Menschen. Schon durch die elektronische Gesundheitsakte ELGA haben Krankenkassen, Personen im Gesundheitsbereich, aber auch unzählige Institutionen wie zum Beispiel Versicherungen legalen oder sogar möglicherweise gehackten Zugang zu diesen sensiblen Informationen. Die Sozialversicherung der Selbstständigen SVS (ehemals SVA) macht zum Beispiel ihren Versicherten durch finanzielle Anreize den Vorschlag, die Körpergewichtsentwicklung regelmäßig bekannt zu geben. Wenn ich nun die ELGA-Gesundheitsdaten mit der Körpergewichtsentwicklung und der Besuchshäufigkeit in der Gastronomie oder in Bars verknüpfe, kann man sich ausmalen, dass dem Patienten gewisse Medikamente oder Kuren oder Reha-Aufenthalte verweigert werden. Ist es doch jetzt schon Faktum, dass die Krankenkassen nur noch einen verschwindend kleinen Anteil der in Österreich zugelassenen rezeptpflichtigen Medikamente (mit und ohne Bewilligung) bezahlen. Ich würde daher raten, sich zur Vermeidung des „Gläsernen Patienten“ von ELGA abzumelden, nur beim Arztbesuch und in der Apotheke die E-Card vorzuweisen und gesundheitsbezogene Rechnungen grundsätzlich nicht mit Bankomat- oder Kreditkarte zu bezahlen.
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