Nun soll es also doch ans Reparieren der „Hacklerregelung neu“, also der abschlagsfreien Frühpension, gehen. Diese hatte verständlicherweise einen neuen Höchstwert an Pensionsanträgen mit sich gebracht und für die benachteiligten Personen der Geburtenjahrgänge 1954 bis 1957 Ärger und Frustration. Müssen diese doch bis ans Lebensende Abschläge bis zu 15 Prozent in Kauf nehmen; was im Klartext heißt, dass 45 Beitragsjahre dieser Jahrgänge viel weniger wert sind als jene der nun Begünstigten. Eine eindeutige Diskriminierung! Nun kann man den Pensionisten, die in den Genuss dieser Regelung gekommen sind, natürlich diese Vergünstigung nicht mehr wegnehmen. Klar ist allerdings auch, dass sich die nächste Generation ein solches Pensionssystem nicht wird leisten können. Klar muss auch sein, dass bei den geprellten Pensionisten der Jahrgänge 1954 bis 1957 mit Eintritt ins Regelpensionsalter die Abschläge gestrichen werden sollten!
Pauline Fitzinger BSc, per E-Mail
Erschienen am Fr, 9.10.2020
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