Die Direktorinnen und Direktoren der Wiener Pflichtschulen sind zwar für ihre Schule verantwortlich, mit einer Ausnahme: Dem Schulwart dürfen sie keinen Arbeitsauftrag geben. Die Schulwarte in den Gemeindeschulen sind dienstrechtlich nicht dem jeweiligen Schulleiter unterstellt. Da kann es schon einmal vorkommen, dass der Schulwart der Direktorin, dem Direktor sagt: „Sie haben mir gar nichts anzuschaffen, Sie sind nicht mein Chef, Sie können mich höchstens darum bitten.“ Die Schulwarte haben einen sehr genau beschriebenen Aufgabenbereich, der in vielen Fällen auch sehr genau eingehalten wird. In Corona-Zeiten sind – als ein Beispiel – die Lehrkräfte angehalten, die Schultische nach Unterricht zu desinfizieren. Eine Arbeit, die den Schulwarten nicht zuzumuten ist. Vielleicht ist die Gefahr einer Überarbeitung gegeben? Diese groteske Situation ist seit Jahren gegeben, hat aber bisher weder einen Politiker noch einen Journalisten bewogen, diese Situation zu hinterfragen. Könnte es sein, dass man sich mit der (starken) Schulwartegewerkschaft nicht anlegen will?
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