Schülerleistungen nach vorgegebenen Regeln zu benoten gehört zu den beruflichen Pflichten der Lehrer, für deren Erfüllung sie nun von jedermann beurteilt werden können. Sollen sie sich dadurch nicht diskriminiert fühlen, müssen sie ihrerseits Vorgesetzte wie Schuldirektoren und -inspektoren, Bildungsminister und vor allem Eltern öffentlich qualifizieren dürfen. Ein Denkfehler?
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