Ein freiheitlicher Nationalratsabgeordneter und Mitglied einer Burschenschaft ist im Besitz eines Liederbuches. Er bekam es laut Eigenaussage von einem älteren Mitglied seiner Verbindung geschenkt. Seither soll es bei ihm daheim verstaubt, ungelesen und ungebraucht herumliegen. Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln: Auch ich habe Bücher, unter anderem die Bibel, den Koran und ein Buch über orientalische Teppiche, die mich nach einigen Seiten nicht mehr interessierten und nur noch Platz verstellen. So wie dies meine Privatsache ist, gestehe ich das Recht auf Besitz von Büchern auch Politikern aller Farben zu. Mich beschäftigt allerdings die Frage, wie Passagen aus dem „Skandal-Liederbuch“ bekannt wurden. Der freiheitliche Besitzer, der samt Partei jetzt knapp vor der nächsten Wahl dafür von allen Seiten geprügelt wird, scheidet als Informant aus. Um die Texte zu kennen, muss dieses Buch auch im Besitz anderer Personen, darunter der Informant, sein. Hier wird wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen. Zwei Personen besitzen das gleiche Buch. Während der freiheitliche Besitzer das seine verstauben lässt, scheint ein anderer Besitzer des gleichen Druckwerks reges Interesse daran zu haben. Der eine Besitzer ist der Böse, der andere versteckt sich feige im Hintergrund.
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