Das freie Wort

Justizwache gegen Häftlinge

Das Erste, das ich bei diesem Artikel kontrolliert habe, welches Datum haben wir heute? Nein, es war nicht der 1. April, sondern der 17. Oktober 2019. Ein verurteilter Straftäter darf gratis parken, und der Justizwachebeamte muss zahlen. Der 1. November 2019 geht in die Justizgeschichte der Kuriositäten ein. Scheinbar ist es den Verurteilten nicht zumutbar, mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Strafe anzutreten. Diese Weisung aus dem Ministerium ist an Dummheit nicht zu überbieten. Vor über 45 Jahren sprach Justizminister Christian Broda von einer gefängnislosen Zeit, heute spricht man von Gratisparken von Straftätern. Das haben sich die Justizwachbeamten nicht verdient. Damit wird der Mangel an Justizwachebeamten sicher nicht vermindert.

Ing. Hans Kuba, Innsbruck

Erschienen am Sa, 19.10.2019

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