Laut MA62, der Wahlbehörde, ist die Sachlage eindeutig: Der Wahlberechtigte müsse auf der Außenseite des Wahlkarten-Kuverts per Unterschrift eidesstattlich bestätigen, dass er selbst den Wahlzettel ausgefüllt hat.
Macht sich der grüne Kultursprecher mit der Aktion daher strafbar? Das wird nun ein Gericht klären. FPÖ-Landesparteisekretär Anton Mahdalik hat am Donnerstag Anzeige gegen ihn eingebracht. "Die FPÖ wird bei solchen Machenschaften sicher nicht tatenlos zuschauen!", so Mahdalik.
Werner-Lobo selbst sieht sich jedenfalls im Recht und twitterte am Donnerstag: "Das ist rechtlich gedeckt."
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