Sexualstraftäter

Koalition bei Datei und weiteren Maßnahmen einig

Österreich
23.01.2008 17:25
Justizministerin Maria Berger (SPÖ) und Innenminister Günter Platter (ÖVP) haben sich am Mittwoch auf ein Paket zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt geeinigt. Das Vorhaben wurde vom Ministerrat abgesegnet. Es enthält die Sexualstraftäterdatei und eine neue "gerichtliche Aufsicht" über Haftentlassene, unter anderem ein zwingendes Berufsverbot für besonders schwere Fälle.

Die nötigen Gesetzesänderungen werden nun ausgearbeitet, sie sollen noch vor dem Sommer vom Nationalrat beschlossen werden. In der Frage der Strafhöhen wird ein Gutachten abgewartet, das vom Universitätsinstitut für Strafrecht und Kriminologie erstellt wird. Unabhängig davon sollen aber für alle schweren Sexualdelikte gesetzliche Mindeststrafen vorgegeben werden.

Richter können Berufsverbote aussprechen
Nach einigen Auseinandersetzungen haben Berger und Platter einen Kompromiss gefunden. Er sieht vor, dass die Sexualstraftäterdatei zweigeteilt wird. Das Verbot eines Berufes im Umfeld von Kindern wird nicht generell gesetzlich verankert. Richter können im Zuge der neuen "gerichtlichen Aufsicht" Berufsverbote aussprechen. Nur bei besonders schweren Fällen werden die Gerichte dazu verpflichtet.

Die Sexualstraftäterdatei, die im Innenministerium eingerichtet wird, wird nicht öffentlich zugänglich sein. Aber die Jugendwohlfahrtsträger werden "im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen" Informationen erhalten können, heißt es im Ministerratsvortrag.

Zweigeteilte Straftäterdatei
In diese Datei werden grundsätzlich alle rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter aufgenommen. Die Datei wird in zwei unterschiedliche Bereiche gegliedert: Einen für als gefährlich eingestufte Täter und einen für nicht als gefährlich eingestufte Täter, die eine bedingte Freiheitsstrafe bekommen haben.

Über die Einstufung als gefährlich oder nicht entscheidet das Vollzugsgericht auf Basis eines Gutachtens der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST).

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