Vorgezogen kann am Freitag zwischen 13.00 und 20.00 Uhr in 17 Bezirksämtern, Servicestellen und im Rathaus gewählt werden, wobei die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises genügt und auch das Wahllokal frei wählbar ist. Die Stimmzettel für Gemeinde- und Bezirksratswahl werden unter Verschluss aufbewahrt und am 20. Jänner gemeinsam mit den dann abgegebenen nach Wahlschluss ab 16.00 Uhr ausgezählt.
Der nach niederösterreichischem Vorbild eingerichtete und 2005 bei den steirischen Gemeinderats- und Landtagswahlen erstmals umgesetzte "vorgezogene Wahltag" war ursprünglich als Ersatz für die damals noch nicht mögliche Briefwahl gedacht. Jetzt, mit der entsprechenden Bundesverfassungsnovelle vom vergangenen Sommer, ist in Graz erstmals beides möglich: Vorgezogene Stimmabgabe und Briefwahl sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland.
Bei den Gemeinderatswahlen 2005 hatten gut drei Prozent der Steirerinnen und Steirer ihre Stimme vorzeitig deponiert, bei der Landtagswahl im gleichen Jahr waren es vier Prozent gewesen.
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