Neue Qualmverbote
Deutschland und Frankreich "rauchfreier"
Nachdem Rauchern in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen bereits im Herbst in Gaststätten der Griff zur Zigarette verboten wurde, haben Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein mit dem Jahreswechsel nachgezogen. Im Laufe des Jahres folgen Sachsen (1. Februar), Rheinland-Pfalz und das Saarland (jeweils 15. Februar) sowie Nordrhein-Westfalen und Thüringen (beide 1. Juli).
Kein „Tschicken“ im Oktoberfestzelt
Die Verbotsregelungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich teils erheblich: Während in Bayern das Rauchen selbst in abgetrennten Räumen und Festzelten (damit auch am Oktoberfest!) untersagt ist, sind separate Raucherzimmer in den anderen Ländern unter variierenden Bedingungen erlaubt. Dafür gibt es in Bayern eine Rauchergenehmigung für geschlossene Gesellschaften. Auch bei den Strafen für Wirte und Kunden gibt es Unterschiede.
Franzosen dürfen sich Raucherkabinen in die Lokale stellen
Auch in Frankreich darf mit Beginn des neuen Jahres nicht mehr in Restaurants, Bistros und Co. geraucht werden. Stattdessen können die Wirte nach allen Seiten geschlossene und räumlich begrenzte „Raucherkabinen“ mit Dunstabzug in ihren Lokalen aufstellen. Gesundheitsministerin Roselyn Bachelot feierte das Gesetz als eine „Revolution für die Gesundheit von allen“.
Das Gesetz sieht bei Verstößen Strafen von 63 Euro für die Raucher vor. Gastwirte müssen mit Geldstrafen von 135 Euro rechnen. Betroffen sind auch kleine Bars, Cafes und Nachtclubs. Bereits seit Februar vergangenen Jahres ist das Rauchen in öffentlichen Bürogebäuden, Schulen und Krankenhäusern sowie auf Bahnhöfen und Flughäfen verboten. Die Franzosen sind aber anscheinend eiserne Raucher: Bilder wie oben links, mit frierenden, aber sichtlich glücklichen Qualmern auf den Straßen, boten sich am 1. Jänner überall in den Städten.



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