Wie Staatsanwalt Wilfried Siegele darlegte, hatte die gerichtliche Voruntersuchung ergeben, dass die Frau vermutlich in den Jahren 1977 bis 1980 drei Buben zur Welt gebracht hatte, die von ihr bei oder unmittelbar nach der Geburt getötet worden sein dürften.
Für das Verbrechen der Tötung eines Kindes nach der Geburt sieht das Strafgesetz einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft vor. Da die Verjährungsfrist für dieses Delikt allerdings nur fünf Jahre beträgt, sei damit eine Strafverfolgung der Mutter nicht mehr möglich, so der Innsbrucker Staatsanwalt.
Im gegenständlichen Fall ergab das gerichtsmedizinische Gutachten, dass die Tirolerin vermutlich in den Jahren 1977 bis 1980 drei Buben zur Welt gebracht und diese bei oder unmittelbar nach der Geburt getötet hatte. Anhand von Stoffwechselprodukten der Mutter, die sich bei der Obduktion noch in den sterblichen Überresten der Babys nachweisen ließen, konnte festgestellt werden, dass die Neugeborenen jeweils unmittelbar nach der Geburt gestorben waren.
Kein Beweis für Schuld des Ehemannes
Der Ehemann der Mutter hatte bestritten, von den Schwangerschaften Kenntnis gehabt zu haben, was auch von der Frau auch bestätigt wurde. Es gebe "überhaupt keinen Beweis dafür", wonach er seine Frau zur Tötung der Kinder bestimmt oder sonst durch aktives Tun oder strafbares Unterlassen an der Tötung mitgewirkt habe, schloss Siegele.










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