Parnigoni bestätigte auch, dass es gegenüber den ursprünglichen verfassungsrechtlichen Plänen nur eine Änderung gab: Demnach wird die Bestimmung gestrichen, wonach dem Asylgerichtshof auch andere Verwaltungsverfahren und nicht nur Asylfälle zur Entscheidung übertragen werden können. Platter-Sprecherin Iris Müller-Guttenbrunn betonte dazu, "dieser Artikel 129c war und ist für uns nicht wesentlich, weil er mit dem Modell Asylgerichtshof nichts zu tun hat". Die Formulierung sei nur mit Blick auf die kommende Verwaltungsreform ins Gesetz geschrieben worden.
Antragsrecht des Innenministers eingeschränkt
Was das umstrittene Antragsrecht des Innenministers auf eine Grundsatzentscheidung angeht, betont Parnigoni, dass dieses nun eingeschränkt worden sei. Vorgesehen ist nämlich, dass der Antrag des Innenministers auf eine Grundsatzentscheidung "keine Auswirkungen auf den entschiedenen Anlassfall" hat. Dies war laut Müller-Guttenbrunn allerdings ohnehin nicht geplant: Die Grundsatzentscheidung "kommt genau so wie von uns angekündigt".
Parnigoni betonte, dass mit dem Asylgerichtshof garantiert sei, dass der Rückstau bei den Asylverfahren bis 2010 abgebaut wird. Dafür werde es mehr speziell geschultes Personal geben. Müller-Guttenbrunn freute sich über die Umsetzung des Regierungsentwurfes: "Für uns ist klar, dass ein Ministerratsbeschluss auch umgesetzt werden muss."
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