Der eigentliche Haupttäter - der älteste Sohn - sowie seine Ehefrau blieben vorerst ungeschoren: Sie leben in Brasilien und sind für die Justiz derzeit nicht greifbar. Der vorsitzende Richter Thomas Kreuter machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass nach Ansicht des Schöffensenats dieser am Meisten von den betrügerischen Machenschaften profitiert haben dürfte, weil das Geld des in Wahrheit längst toten Pensionsbeziehers bis weit ins 21. Jahrhundert hinein nach Brasilien überwiesen worden war.
Die in Wien zur Verantwortung gezogenen Mittäter wurden nur für Beträge verurteilt, die ab Juni 2003 auf ein Wiener Konto umgeleitet und von diesem mittels einer Bankkarte behoben worden waren. Der damit angerichtete Schaden belief sich auf rund 64.000 Euro.
Der Vater war 1992 im vorgerückten Alter nach Brasilien ausgewandert. Er war zu diesem Zeitpunkt bereits 79 Jahre alt, auf einem Auge blind und litt an der Parkinson-Krankheit. Dessen ungeachtet soll er selbst zu diesem Zeitpunkt noch ein Lebemann gewesen sein, schenkt man den Schilderungen seiner Kinder Glauben. Er sei ein "Abenteurer und Weltenbummler", ein "Blender" gewesen, habe neben seinen sechs ehelichen Kindern Nachwuchs im zweistelligen Bereich gezeugt, erfuhr man von diesen bzw. ihren Anwälten in der Verhandlung. Der Vater habe sich in Buenopolis einen schönen Lebensabend machen wollen und zuletzt den Bau einer Ferienanlage geplant.
Fingierte Bestätigungen vorgelegt
Als er Ende 1994 starb, dürfte ein Teil seiner Kinder in weiterer Folge daraus Kapital geschlagen haben. Zuerst habe man ein wenig getrauert und sich dann entschlossen, "den Vater noch a bisserl leben zu lassen", stellte Staatsanwalt Volkert Sackmann fest. Mit fingierten Lebensbestätigungen hätte man dem Bundessozialamt und der Pensionsversicherungsanstalt vorgetäuscht, der betagte Vater wäre noch unter den Lebenden. 21 solcher Bestätigungen wurden im Lauf der Jahre vorgelegt, letztmalig eine im Juni 2004.
471.000 Euro wurden so bis zum Mai 2005 an Pension für einen Toten ausbezahlt. Die monatlichen Raten von insgesamt 3.600 Euro wurden mittels Abbuchungsauftrag unter anderem auf ein Sparbuch umgeleitet, das laut Ankläger im Familienkreis kursiert haben soll: "Jeder konnte sich bei Bedarf bedienen." Die Angeklagten bekannten sich demgegenüber allesamt nicht schuldig.
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