WTA1000er in Dubai
Doch zurück zu den Wodka-Testkäufern im Dienste der Exekutive: Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein, brauchen eine qualifizierte Begleitung (die sich freilich im Hintergrund hält) und auch die Zustimmung der Eltern muss gegeben sein. Polizist Schlosser will die Mädchen und Burschen folglich auch nicht als seine "Undercover-Ermittler" sehen. Zumal die "erfolgreiche" Überführung von Alkohol-Verkäufern vorerst keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Verkäufer haben wird. Ähnliche Bestrebungen der Familienministerin in Deutschland waren zuvor gescheitert.
Von Mark Perry und Michael Pommer, Kronen Zeitung
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