¿Endlich etwas tun¿

Korinek drängt auf Reparatur des Fremdenrechts

Österreich
04.11.2007 15:03
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek hat am Sonntag in der Fernseh-„Pressestunde“ erneut auf eine Reparatur des Fremdenrechts gepocht. Der Gesetzgeber sollte hier „endlich etwas tun, da passt alles hinten und vorne nicht“, sprach Korinek von einem „höchsten Alarmzeichen für den Gesetzgeber“. Mit den Plänen der Regierung für den neuen Asylgerichtshof hat er kein Problem.

Für Korinek ist unverständlich, dass die Fremdengesetze erst Ende 2008 evaluiert werden sollen, wo doch immer wieder Unklarheiten bestünden, Fehler eingestanden und Regelungen vom VfGH aufgehoben würden. Auch Innenminister Günther Platter (ÖVP) wisse, dass Teile des Fremdenrechts verfassungswidrig - weil vom VfGH aufgehoben - und andere Teile bedenklich - also Gegenstand von VfGH-Verfahren - seien. Platter hatte schon im Sommer nach einem ähnlichen Vorstoß Korineks Korrekturen der Fremdengesetze abgelehnt.

„Fehler endlich reparieren“
Korinek versuchte es am Sonntag aber neuerlich: „Man weiß um diese Fehler“, verwies er auf Fälle wie jenen, wo eine 80jährige behinderte Türkin oder ein sechs Monate altes Kind einer rechtmäßig hier aufhältigen Mutter abgeschoben werden sollten. Der Gesetzgeber müsste „jetzt endlich daran gehen, die Fehler zu sammeln und das Gesetz ordentlich zu konzipieren und selbst zu reparieren“. Denn der VfGH könne „immer nur ein Stückerl reparieren“.

Als ein Beispiel für unklare Bestimmungen nannte Korinek das Bleiberecht. Mit der in der Vorwoche vorgelegten Kriterienliste habe der VfGH eine auf der Rechtsprechung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofes basierende „Checkliste“ zur Verfügung gestellt, die den Behörden zeigen soll, welche Umstände für eine verfassungskonforme Entscheidung geprüft und in der Begründung dargestellt werden müssen.

Frage der sozial integrierten Ausländer
Inhaltlich bekräftigte Korinek: Die Aufenthaltsdauer allein sei nicht ausschlaggebend. Aber „Hoffnungen“ auf ein Bleiberecht könnten sich sicherlich Ausländer machen, die sozial integriert, seit fünf Jahren in Österreich sind und keine gerichtlich strafbaren oder mit schwerer Verwaltungsstrafe bedrohten Delikte begangen haben. Aber auch das wäre nicht ausreichend, sollten z.B. ständig Folgeanträge unter anderem Namen gestellt worden sein.

Nicht einlassen wollte sich Korinek auf eine Beurteilung, ob die Familie Zogaj anhand der VfGH-Kriterien ein Bleiberecht hätte. Er erwähnte zu diesem aktuellen Anlassfall aber eine „Frage, die sich hier ganz entscheidend stellt“, aber kaum diskutiert werde - nämlich, ob durch die Teilausweisungen des Vaters und von Geschwistern beim Verbleib von Mutter und Tochter „das Familienleben nicht auch beeinträchtigt wird“. Ob die Ausweisungen rechtmäßig waren, könne weder er noch der VfGH beurteilen, betonte Korinek neuerlich.

Amnestie auf Widerruf
Auch zur der Frage, ob angesichts der großen Zahl offener Verfahren eine Amnestie für schon lange hier in Österreich lebende Ausländer angebracht wäre, legte sich Korinek nicht fest. Das sei eine politische Entscheidung, merkte er an - führte als eine mögliche Lösung aber auch eine „innovative“ an: Man könnte eine Amnestie durchführen, die widerrufbar ist, wenn jemand strafbar wird.

Der Kritik des Verwaltungsgerichtshofs-Präsidenten Clemens Jabloner an der am Freitag von der Regierung vereinbarten Konstruktion des neuen Asylgerichtshofes schloss sich Korinek nicht an. Die Regierung habe sich für eine von zwei denkbaren Lösungen entschieden. Dass demnach der Asylgerichtshof als Art Sonderverwaltungsgericht installiert werden soll, „muss man halt akzeptieren“, auch wenn er nicht wisse, ob diese Lösung wirklich die bessere sei. Verfassungsrechtlich sei daran nichts zu bestanden - zumal die Regelung als Verfassungsrecht geplant sei, betonte der VfGH-Präsident.

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