Achtung, teuer!

Irrtümer über die Autoversicherung

Motor
19.09.2007 18:01
Zu jedem Auto gehört sie dazu, wie das Lenkrad: die Haftpflichtversicherung. "Viele Versicherungsnehmer wissen aber oft nicht, welche Pflichten sie gegenüber der Versicherung haben", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Die Clubexpertin fasst die häufigsten Versicherungsirrtümer zusammen:
(Bild: kmm)

* Wenn jemand sein Auto verborgt, reicht die mündliche Bestätigung, dass der "Ausborger" einen Führerschein hat. Falsch: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Der Autobesitzer muss sich vergewissern, dass der andere einen gültigen rosa Schein besitzt. Passiert mit dem geborgten Auto ein Unfall, holt sich die Haftpflichtversicherung bis zu 11.000 Euro vom führerscheinlosen Lenker und vom Versicherungsnehmer zurück.  

* Wenn man einen Unfall mit einem alkoholisierten Autofahrer hat, zahlt dessen Haftpflichtversicherung nicht. Falsch: Der Schaden des Geschädigten wird bezahlt. Aber die Versicherung kann bis zu 11.000 Euro vom alkoholisierten Verursacher zurückfordern. 

* Verursacht man unter Einfluss von Alkohol einen Unfall, ist es wegen der Versicherung besser, den Alkomat-Test zu verweigern. Falsch: Der Versicherungsnehmer hat alles zu unternehmen, damit der Unfallhergang restlos aufgeklärt werden kann. Kommt der Autofahrer dieser Pflicht nicht nach, kann das Versicherungsunternehmen bis zu 11.000 Euro zurückfordern. Außerdem kann die Verwaltungsstrafe für die Verweigerung des Alkomat-Tests bis zu 5.800 Euro ausmachen. Das entspricht der gleichen Höchstgrenze der Geldstrafe wie bei einer Alkoholisierung von 1,6 Promille. 

* Nimmt man mehr Personen im Auto mit als erlaubt, kann die Polizei den Lenker strafen, ansonsten hat das keine Konsequenzen. Falsch: Wenn mehr Personen im Auto sind, als nach dem Zulassungsschein erlaubt, zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall zwar den Schaden der Insassen, kann aber, je nachdem wie viel Personen zu viel im Auto waren, das ausbezahlte Geld anteilig kürzen. 

"Die Verpflichtungen, nicht alkoholisiert und nur mit einem gültigen Führerschein zu fahren oder die zugelassene Personenanzahl im Fahrzeug nicht zu überschreiten, sind so genannte Versicherungs-Obliegenheiten", erläutert Hirtler. Diese sind im Gesetz festgelegt und sollen das Risiko eines Unfalls minimieren. Passiert gerade wegen der Verletzung einer Obliegenheit ein Unfall, hat die Versicherung das Recht, sich bis zu 11.000 Euro vom Kunden zurückzuholen. Um sicher unterwegs zu sein und Probleme nach einem Unfall schon im Vorhinein zu vermeiden, sollte man die jeweiligen Pflichten gegenüber der Versicherung unbedingt kennen. Die Forderungen der Versicherungen sind aber auch nicht immer berechtigt. "Erhält man ein Schreiben der Versicherung, sollte man nicht voreilig etwas unterschreiben. Zuerst sollte man sich z.B. von den ÖAMTC-Juristen beraten lassen."

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(Bild: kmm)



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