Mit Igel verwechselt
Die Staatsanwaltschaft hat den 28-Jährigen wegen der Fälschung besonders geschützter Urkunden angezeigt und sicherheitsbehördliche Erhebungen eingeleitet, erklärte Staatsanwalt Wilfried Siegele.
Das maximale Strafmaß bei diesem Vergehen ist eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Fälle, die der Mann für die Kanzlei bearbeitet hat, könnten mit Nichtigkeit bedroht sein.
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