Achtung, Änderung!

Was du zur Autobahn- Vignette wissen musst

Motor
02.02.2007 15:52
Die türkisblaue Vignette 2007 - mittlerweile die elfte Auflage seit Einführung des Autobahn-Pickerls in Österreich kostet für Pkw 72,60 Euro und ist bis zum 31. Jänner 2008 gültig. Die alte gelbe Vignette ist seit 1. Februar ungültig. Also rechtzeitig vor dem Befahren einer Autobahn die neue anbringen! Beim Aufkleben gibt es eine Änderung.

„Ab sofort dürfen die Vignetten nur mehr auf die Windschutzscheibe, z.B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist laut der neuen Mautordnung nicht mehr gestattet", erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.  

Wer nicht pickt, peckt
Wer nicht klebt oder die neuen Klebevorschriften nicht beachtet, muss mit einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro oder - wenn man nicht sofort bezahlt - einer Geldstrafe von mindestens 400 Euro rechnen. Wie bisher darf die Vignette auch nicht von einem Tönungsstreifen auf der Windschutzscheibe verdeckt werden. Auf der Pickerlrückseite finden sich dazu entsprechende Anbringungshinweise.  

Was man über die Vignette alles wissen sollte: 

  • Richtig aufkleben: 
    Die Vignette hält nur richtig, wenn sie auf eine saubere und trockene Stelle geklebt wird. Außerdem sollte die Scheibentemperatur nicht weniger als 5 Grad Celsius betragen.   
  • Altes Pickerl entfernen:
    Die alte, goldgelbe Jahresvignette für 2006 gilt noch bis zum 31. Jänner 2007. Danach gehört sie entfernt. Es sollten sich nicht mehr als zwei österreichische Vignetten gleichzeitig auf der Windschutzscheibe befinden. "Wer mehr Vignetten kleben hat, darf deswegen aber nicht bestraft werden", erklärt die ÖAMTC-Juristin. 
    Hartnäckige Kleberreste bekämpft man übrigens am besten, indem man sie anfeuchtet und danach mit Wasser entfernt.   
  • Nur einmal verwenden: 
    Eine schief aufgeklebte Vignette soll man nicht runterreißen. Wiederaufgeklebte Autobahnpickerl sind durch die Sicherheitsmerkmale als solche erkennbar und ungültig. Wer mit einer nochmals geklebten Vignette erwischt wird, muss mit Bestrafung rechnen.   
  • Verbote: 
    Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Wurde die Vignette manipuliert, werden 240 Euro Ersatzmaut oder mindestens 400 Euro Strafe fällig.   
  • Biker picken ebenfalls: 
    Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen.   
  • Gültigkeit beachten: 
    Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Wer erwischt wird, muss mit Strafen rechnen.   
  • Unteren Vignettenabschnitt aufbewahren: 
    Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. Im Falle eines Windschutzscheibenbruchs, z. B. durch Steinschlag, dient sie als Vorlage zur Erstattung der Vignettenkosten.  

Vor zehn Jahren mussten Fahrzeug-Lenker in Österreich zum ersten Mal für die Fahrt auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Benützungsgebühr bezahlen. Damals kostet eine Vignette noch 550 Schilling oder umgerechnet 39,97 Euro. Doch auch wenn die Vignette inzwischen fast doppelt so viel kostet – der Verzicht kommt noch teurer.

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(Bild: KMM)
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