„Ab sofort dürfen die Vignetten nur mehr auf die Windschutzscheibe, z.B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist laut der neuen Mautordnung nicht mehr gestattet", erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Wer nicht pickt, peckt
Wer nicht klebt oder die neuen Klebevorschriften nicht beachtet, muss mit einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro oder - wenn man nicht sofort bezahlt - einer Geldstrafe von mindestens 400 Euro rechnen. Wie bisher darf die Vignette auch nicht von einem Tönungsstreifen auf der Windschutzscheibe verdeckt werden. Auf der Pickerlrückseite finden sich dazu entsprechende Anbringungshinweise.
Was man über die Vignette alles wissen sollte:
Vor zehn Jahren mussten Fahrzeug-Lenker in Österreich zum ersten Mal für die Fahrt auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Benützungsgebühr bezahlen. Damals kostet eine Vignette noch 550 Schilling oder umgerechnet 39,97 Euro. Doch auch wenn die Vignette inzwischen fast doppelt so viel kostet – der Verzicht kommt noch teurer.
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