Vorbild Österreich

Asyl: Slowenien will notfalls Grenzen dichtmachen

Ausland
27.01.2017 14:21

Trotz heftiger Kritik im In- und im Ausland hat Slowenien seine Asylpolitik drastisch verschärft und ein neues Fremdengesetz im Eilverfahren beschlossen. Dieses ermöglicht dem Land, im Fall eines neuen Flüchtlingszustroms seine Grenzen komplett zu schließen. Kritiker sehen die Novelle sowohl mit der Verfassug als auch mit dem internationalen Recht im Widerspruch.

Laut Innenministerin Vesna Györkös-Znidar ging man bei der Novelle davon aus, dass "Migration auch eine Sicherheitsfrage" ist. Bei veränderten Verhältnissen könne Slowenien in die Lage kommen, dass die öffentliche Ordnung und interne Sicherheit gefährdet werden, betonte sie mit Blick auf begrenzte Kapazitäten des Zwei-Millionen-Landes. Das Gesetz sei "eine extreme Maßnahme" für den Fall, dass Slowenien überfordert werde, hieß es.

Innenministerin: "Rechtsgrundlage für rechtzeitiges Handeln"
Die Novelle bildet laut der Ministerin die Rechtsgrundlage für ein rechtzeitiges Handeln, um einen Ausnahmezustand zu verhindern. Darauf passiv zu warten sei unzulässig. "Wenn die EU keine effiziente und tragbare Lösung finden kann, dann hat Slowenien nicht nur ein legitimes Recht, sondern auch die Pflicht, nationale Maßnahmen zu ergreifen, um seine Interessen zu schützen", hieß es.

In der Debatte enthüllte die Ministerin, dass man an den Maßnahmen bereits seit Herbst 2015 geschmiedet habe. Der Anlass sei ein Besuch aus der EU-Kommission gewesen, "bei dem Slowenien direkt angeboten wurde, ein Hotspot zu werden", sagte Györkös-Znidar. "Seitdem stehen im Ministerium alle Lichter auf Rot", so die Innenministerin. Im Oktober 2015 war in Ljubljana der EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos zu Besuch.

Österreich als Vorbild
In der mehrstündigen Debatte nannten Abgeordnete auch Österreich als Vorbild für nationale Maßnahmen. Sie mahnten, dass man mit eigenen Maßnahmen nachziehen müsse: wenn das nördliche Nachbarland einmal seine Grenze schließe, dann müsse auch Slowenien handeln, um nicht eine Sackgasse für Migranten zu werden, hieß es.

Die Ministerin wies die Kritik von Menschenrechtsorganisationen, von Europarat und UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) zurück, wonach die Maßnahmen gegen das internationale Flüchtlingsrecht verstoßen würden. Einer der Hauptvorwürfe lautete, dass die vorgesehene Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoße. Alle slowenischen Nachbarländer seien EU-Länder und damit sichere Herkunftsstaaten, weshalb die Zurückweisung in diese Länder nicht gegen internationale Konventionen verstoße, sagte die Ministerin.

Ausnahmen: Kranke und unbegleitete Minderjährige
Sind die Maßnahmen einmal eingeführt, wird man den Flüchtlingen die Einreise verweigern. Auch dann, wenn sie beabsichtigen würden, in Slowenien einen Asylantrag zu stellen. Flüchtlinge, die es dennoch ins Land schaffen, würde man in ein sicheres Land zurückschicken. Ausnahmen sind unter anderem für kranke Flüchtlinge und unbegleitete Minderjährige vorgesehen. Die Maßnahmen werden auf sechs Monate begrenzt und können bei Bedarf verlängert werden. Das Parlament würde auch das Gebiet bestimmen, wo die Maßnahmen angewendet werden.

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