Nicht rechtskräftig

Steirer ließ vier Hund verhungern: 6 Monate Haft

Steiermark
04.11.2016 20:06

"Verhungern lassen ist besonders grausam", betonte Richterin Astrid Rauchenwald und verurteilte einen Ex-Züchter wegen Tierquälerei zu sechs Monaten bedingter Haft. Vier seiner Hunde sind qualvoll gestorben, weil der Oststeirer sie über Monate nicht versorgte. Laut Gutachten litt er wegen der Scheidung an einer Anpassungsstörung.

"Ich konnte nicht alleine sein", erklärte der Angeklagte bei seinem Prozess am Freitag in Graz. Deswegen war er nach der Scheidung und der Trennung von seiner Tochter, die er kaum sehen durfte, fast immer auf Achse. Vier seiner Hunde blieben auf der Strecke, starben einen langsamen und sehr qualvollen Tod.

Anpassungsstörung
Der Grund, warum er sich nicht um die Tiere kümmern konnte, soll eine Anpassungsstörung gewesen sein, zitierte die Richterin aus dem psychiatrischen Gutachten. Eine depressive Stimmungslage hätte dafür gesorgt, dass Alltägliches für den Angeklagten nicht mehr bewältigbar war.

"Sein Familienleben ist aus den Fugen geraten. Er war unfähig, bekam nichts mehr auf die Reihe. Mit dem Tod seiner Tiere hat er ohnehin schon die größte Strafe bekommen", so die Verteidigerin.

Die Vorsitzende verurteilte den Steirer zu sechs Monaten bedingter Haft und Bewährungshilfe. "Unter den derzeitigen Lebensumständen ist es notwendig, dass Sie jemanden zum Reden haben!" Der 45-Jährige nahm das Urteil an; es ist aber noch nicht rechtskräftig.

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