Falsche Passagen

380-er Bescheid nicht haltbar

Salzburg
05.08.2016 20:50

Die Ohrfeige für das Land hätte nicht kräftiger ausfallen können: DDr. Richard Schmidjell, vom Land beauftragter und dann geschasster Tourismus-Gutachter, bekam vom Höchstgericht Recht: Er ist nicht befangen. Deshalb müsste das Land nun ganze Passage im (falschen) UVP-Bescheid abändern.

64.800 € an Honorar erstritt DDr. Richard Schmidjell beim Bundesverwaltungsgerichtshof: Das Land wollte die von ihm in Auftrag gegebene Expertise zu Auswirkungen einer 380-kV-Freileitung nicht bezahlen - die "Krone" berichtete.Das Land ist nun doppelt geleimt: Das Gericht verdonnerte es nicht nur zur Bezahlung des Schmidjell-Honorars, sondern verneinte auch die Begründung des Landes, wieso es sich von Schmidjell trennte: Eine Befangenheit Schmidjells habe nämlich nicht bestanden.

Das wiederum habe, so Experten, durchaus Auswirkungen auf die vom Land abgenickte Genehmigung für die Freileitungstrasse von Kaprun bis Elixhausen. Durch die offensichtlich rechtswidrige Vorgangsweise bei der Bewertung des Schmidjell-Gutachtens für den Bescheid vom 14. Dezember 2015 hat sich das Land nämlich erspart, auf die diesbezüglichen Argumente einzugehen, die möglicherweise zu einer anderen Interessensabwägung geführt haben könnten.

Nocksteinrücken besonders betroffen
So steht im aktuellen Bescheid, dass "bei sämtlichen untersuchten Gemeinden keine bedeutend nachteiligen oder merklich nachteiligen Auswirkungen auf die touristische Positionierung zu erwarten sind" (auf Seite 311). DDr. Richard Schmidjell sah das ganz anders: Sechs Landesteile sind entlang der geplanten Freileitungstrasse derartig schwer betroffen, dass der Sachverständige hier "eine Umsetzung nicht empfiehlt und ablehnt." Es sind dies die Kammlage Hochglockner, die Bergbauernlandschaften Bodenberg/Schwarzenbach, Gainfeld, Stölzlberg, Kellau-Hochreith und der Nocksteinrücken. Besonders bei letzterem wehrt sich das Land vehement gegen eine Unterschutzstellung: "Die Mitteilung von Umweltinformationen hat zu unterbleiben", schrieben dazu die Bundesforste.

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