Wenn in einem Tiroler Krankenhaus Behandlungsfehler passieren, können sich Betroffene an die Patientenvertretung wenden. In 106 Fällen kam es im Vorjahr zu Entschädigungszahlungen von insgesamt 630.000 €. Patientenvertreter Birger Rudisch fordert, dass auch private Spitäler in den Entschädigungsfonds einzahlen.
Seit mittlerweile zehn Jahren gibt es die Patientenvertretung des Landes, die für Beschwerden rund um Krankenhäuser zuständig ist. Im Vorjahr bearbeitete Leiter Birger Rudisch mit seinem Team insgesamt 1187 Anfragen, das sind um 59 mehr als 2014. Nicht immer geht es dabei um Spitäler. Der Großteil der Beschwerden betrifft aber Krankenhäuser (401 Fälle). Es geht um Konflikte mit Ärzten und Pflegepersonal, es geht um falsche Abrechnungen, vor allem geht es jedoch um Behandlungsfehler. "Das ist das Hauptthema in unserer Arbeit", bestätigt Rudisch.
Liegt eine Beschwerde zu einem behaupteten Behandlungsfehler am Tisch, beginnt die aufwändige Suche nach einem Verursacher. In den meisten Fällen ist dieser nicht eindeutig festzumachen. "Für diese Fälle wurde der Tiroler Entschädigungsfonds eingerichtet. Gespeist wird er mit Beiträgen der Krankenhauspatienten. Rund 600.000 Euro kommen so jedes Jahr zusammen", erklärt Rudisch.
Entschädigungsfonds zahlte 460.000 Euro
461.520 Euro wurden im Vorjahr aus dem Entschädigungsfonds ausgezahlt. Das sind um rund 20.000 Euro mehr als 2014. Aber nur Patienten öffentlicher Spitäler werden aus dem Fonds entschädigt. Das möchte Rudisch ändern: "Es wäre sinnvoll, wenn auch private Spitäler in den Fonds einzahlen. Derzeit bekommen ihre Patienten kein Geld daraus. Ist die Haftung nicht nachweisbar, gehen sie leer aus." In 40 Fällen wurde 2015 der Antrag auf Entschädigung aus dem Fonds abgelehnt.
Spitals-Versicherungen zahlten 170.000 Euro
Wird ein Schuldiger für Behandlungsfehler gefunden, muss die Spitals-Haftpflichtversicherung zahlen. Auf Vermittlung der Patientenvertretung passierte das im Vorjahr 30 Mal. Knapp 120.000 Euro wurden sofort gezahlt, 52.000 € erst nach Einschaltung der Schiedsstelle in der Ärztekammer.









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