Spektakuläre Aktion

Vom Denkmal direkt in das Gefängnis

Tirol
03.02.2016 17:59

Mit einer abenteuerlichen Aktion machte am Mittwoch in der Früh der Innsbrucker Unternehmer Lukas Huter seinem Ärger Luft. Wegen einer nicht entrichteten Abgabe liegt er mit den Behörden im Clinch. Nun sollte er eine Ersatz-Haftstrafe antreten. Die Polizei musste ihn zuerst aber vom Denkmal vor dem Landhaus holen.

Es ist 7.30 Uhr. Auf dem Eduard-Wallnöfer-Platz sind nur wenig Passanten zu sehen. Ein paar Politiker eilen ins Landhaus. Plötzlich nähert sich ein Mann mit Klettergurt dem Befreiungsdenkmal. Ein paar Sekunden später hat er das Metallgitter auch schon erklommen und rollt ein Transparent aus. "Verurteilter illegaler Ausländer-Beschäftiger - für die Wiedereinführung des ,Nichtigkeits-Paragraphen’" steht da.

Ein Unternehmer im Visier der Finanzpolizei

Der Kletterer ist Unternehmer Lukas Huter. Er organisiert Personal für Veranstaltungen und ist dabei ins Visier der Finanzpolizei geraten. "Ich habe bei einem Konzert in Wien zwei Studenten aus Guatemala angestellt. Sie waren angemeldet, doch eine Gebühr von rund 60 Euro ans AMS hab ich vergessen zu entrichten", schildert Huter sein Vergehen. Der Verwaltungsapparat kam in Bewegung. 10.000 Euro Strafe drohten Huter, geworden sind es schließlich 500 Euro.

"Ich will zeigen, wie absurd unser Rechtsstaat ist"

Zu dem Zeitpunkt war der Zorn des Tirolers aber schon so groß, dass er es darauf ankommen lassen wollte. "Ich hab nicht gezahlt und dafür eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen kassiert." Diese Strafe hätte Huter am Mittwoch um 8 Uhr antreten müssen. Doch da hing er gerade hoch oben im Denkmal. "Ich will mit der Aktion aufzeigen, wie absurd unser Rechtsstaat aufgebaut ist. Wegen einer Bagatelle läuft der teure Verwaltungsapparat auf Hochtouren und ein Unternehmer steht wegen 60 Euro als Krimineller da. Früher gab es dafür den Nichtigkeits-Paragraphen. Den haben sie abgeschafft. Der gehört wieder her."

Strafe wegen Ordnungsstörung 

Sagt’s - und wird dann von der Polizei abgeführt. Nun sitzt der Unternehmer seine Ersatzfreiheitsstrafe ab. In der Zwischenzeit ist der Verwaltungsapparat im Fall Huter wieder in Bewegung geraten. Eine Strafe wegen Ordnungsstörung droht. Ein Denkmal besteigt man nicht ungestraft.

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