Millionen-Deal

BAWAG-Vergleich in den USA abgeschlossen

Österreich
30.06.2006 20:06
Das Konkursgericht in New York hat am Freitag den milliardenschweren Globalvergleich zwischen der BAWAG und den Gläubigern der insolventen US-Brokerfirma Refco genehmigt. Mit der Unterschrift des US-Konkursrichters Robert Drain unter das Settlement hat sich die Bank von noch teureren Klagsrisiken in den USA freigekauft und den Weg für einen Verkauf der BAWAG durch den Eigentümer ÖGB geebnet.

"Das ist ein sehr wichtiger Schritt vorwärts für die Bank", sagte Andrew J. Levander von der Anwaltskanzlei der BAWAG zur APA. Der Vergleich kam zu Stande, nachdem auch die Anwälte der Refco- Wertpapierbesitzer ihre Zustimmung gegeben hatten. Am Dienstag war der Vergleich zunächst gescheitert. Der Hauptgrund für die Vertagung waren Einwände von Anwälten gegen unklare Textpassagen.

BAWAG-Verkauf durch ÖGB nun möglich
Mit dem US-Vergleich hat die BAWAG den Weg für einen Verkauf der Bank durch den Eigentümer ÖGB geebnet. Als Gegenleistung werden alle laufenden und möglichen Klagen von Refco, dem Gläubigerkomitee, der Sammelklage der Wertpapierinhaber und die von Thomas H. Lee angedrohte Klage gegen die BAWAG fallen gelassen.

Das US-Justizministerium hat zugesichert, eventuelle Straftatbestände gegen die BAWAG P.S.K. nicht zu verfolgen. Vor allem diesem Teil der Vereinbarung traten auch ÖGB und verbundene Gewerkschaftsfirmen bei. Auch ein Verfahren mit der US-Börsenaufsicht SEC wird verglichen.

BAWAG zahlt 683 Mio. Dollar an Vergleichspartner
Die BAWAG zahlt an die Vergleichspartner 675 Mio. Dollar und zusätzlich 8 Mio. Dollar an einen Vergleichsfonds. Für diese Summe und für weitere Prozessrisiken wurden in der BAWAG-Bilanz 2005 Rückstellungen in Höhe von 600 Mio. Euro gebildet und mit einem Teil der 900 Mio. Euro-Haftung der Republik Österreich abgedeckt.

Der Vergleich sieht auch vor, dass 30 Prozent des 1,8 Mrd. Euro übersteigenden Verkaufserlöses an die Vergleichspartner zu zahlen sind. Dieser Betrag ist mit maximal 200 Mio. Dollar begrenzt. Weiters verzichtet die BAWAG auf die Rückforderung von offenen Forderungen in Höhe von 393 Mio. Euro gegen Refco bzw. deren Gläubigern, nicht jedoch auf Forderungen gegenüber Ex-Refco-Chef Phillip Bennett.

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