Gemeinsame Kasse

Gemeinschaftskonto? So funktioniert es ohne Streit

Wirtschaft
26.09.2015 09:11
Das Girokonto ist für viele Menschen eine höchst private Angelegenheit - so privat, dass nicht einmal der Partner Zugriff darauf hat. Doch manchmal kann ein gemeinsames Konto Sinn machen. Was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie hier.

In einer Beziehung kann ein gemeinsames Konto durchaus Vorteile haben. Die gemeinsame Haushaltsführung wird dadurch um einiges erleichtert. Denn wenn Miete, Strom, Versicherungen und gemeinsame Lebensmittel über ein gemeinsames Konto geführt werden, sind die Kosten automatisch gemeinschaftlich aufgeteilt. Man hat dadurch einen besseren Überblick über die fixen und variablen Kosten des gemeinsamen Haushalts.

Welche Arten von Gemeinschaftskonten gibt es?
Echte Gemeinschaftskonten werden als UND- oder ODER-Konto geführt, wobei Ersteres im Privatbereich selten ist. Denn bei UND-Konten müssen für sämtliche Aufträge, also auch für Behebungen oder Überweisungen, immer beide Kontoinhaber zustimmen. Bei ODER-Konten können beide Inhaber unabhängig voneinander über das Geld auf dem Konto verfügen.

Ein gemeinsames Konto ist recht schnell eröffnet. Auf den Kontounterlagen werden einfach zwei Kontoinhaber registriert. Achten Sie aber darauf, dass Sie beide wirklich die gleichen Berechtigungen bekommen. Ist nur einer der Partner Kontoinhaber, der andere ein bloßer Zeichnungsberechtigter, sind dessen Zugriffsrechte auf das "gemeinsame" Konto eingeschränkt: Ein Zeichnungsberechtigter kann zwar selbstständig Geld beheben und einzahlen, aber ohne Zustimmung des Kontoinhabers beispielsweise keine Bankomatkarte oder keinen Online-Zugang bestellen. Auch im Ablebensfall ist zu beachten, dass eine Zeichnungsberechtigung mit dem Tod erlischt und der Partner ab dann keinen Zugriff mehr auf das gemeinsame Konto hat.

Was sollte man beachten?
Ein gemeinsames Konto bedeutet auch, gemeinsame Verpflichtungen einzugehen. Das betrifft nicht nur die Kontoführungsgebühren und weitere Kosten, die auf dem Konto entstehen, sondern auch Schulden, die der Partner möglicherweise eingeht. Besprechen Sie daher vorab, wie Sie die Überziehungsmöglichkeiten auf dem Konto gestalten wollen, und deponieren Sie diese Vorgaben auch bei Ihrer Hausbank. Denn für Schulden auf dem Gemeinschaftskonto haften beide Kontoinhaber üblicherweise solidarisch. Das ist vor allem im Fall einer Trennung wichtig. Denn können die Schulden bei Ihrem Ex-Partner und Ihnen nicht mehr zu gleichen Teilen eingebracht werden, haftet der einzig zahlungsfähige Partner für den Außenstand gegebenenfalls auch voll!

Einigkeit sollte auch hinsichtlich der Kontodotierung bestehen: Wie viel zahlt jeder jedes Monat ein? Denn damit wird zugleich auch die Kostenteilung festgelegt. Verdient ein Partner deutlich mehr, kann man vereinbaren, dass er oder sie auch den größeren Anteil zu den monatlichen Ausgaben beiträgt.

In jedem Fall ist wichtig, dass man sich über die Ausgabenseite vorab intensiv unterhält: Welche Ausgaben werden über das gemeinsame Konto abgewickelt, wer darf monatlich wie viel ausgeben? Es kann für eine Beziehung belastend sein, wenn sich einer der Partner kontrolliert fühlt bzw. meint, über seine persönlichen Ausgaben Rechenschaft ablegen zu müssen. Abhilfe kann man schaffen, indem jeder der Partner weiterhin ein eigenes Konto für seine Privatausgaben unterhält.

Generell ist wichtig, die verschiedenen Eingänge auf dem Konto nachweisbar zu verwalten. Das kann sowohl im Trennungsfall wichtig werden, wenn es darum geht, wer wie viel zur gemeinsamen Lebensführung und Vermögensbau beigetragen hat. Auch steuerlich kann es ein Thema werden, da speziell hohe Beträge als Schenkungen an den Partner gewertet werden können. Das ist aktuell ohne Schenkungssteuer kein Problem, Schenkungen innerfamiliär über 50.000 Euro sind jedoch meldepflichtig.

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